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Foto: Espen Pedersen

Verhaltensregeln

Wir bitten alle, die unser geologisches Erbe erleben möchten, spurlos zu reisen und so dazu beizutragen, es für zukünftige Generationen zu bewahren.

Bereite dich vor.
Unser Wetter ändert sich schnell. Bringen Sie Essen, Kleidung und Schuhe für raues Wetter mit. Tragen Sie immer eine Rettungsweste, wenn Sie sich auf kleinen Booten auf See befinden.

Nimm deinen Müll mit nach Hause.
Hinterlasse nur deine eigenen Fußspuren.

Laufe auf den Wanderwegen,
sowohl für deine eigene Sicherheit als auch zum Schutz gefährdeter Arten.

Lass Steine, Fossilien und Pflanzen dort, wo sie sind.
Nimm nur Fotos mit.

Respektiere andere.
Helfen Sie den Bewohnern, indem Sie Tore geschlossen halten, vermeiden Sie das Blockieren von Straßen beim Parken und achten Sie immer auf das Vieh.

Minimiere Brandgefahr.
Unkontrolliertes Feuer kann große Gebiete/Lebensräume zerstören, deren Reparatur lange dauert. Werfen Sie keine Zigarettenkippen oder Flaschen weg, die Brände verursachen können.

Recht auf Zugang

Die gesetzlich verankerte "Allemannsretten" gewährt uns allen die Erlaubnis, uns frei in den norwegischen Außenbereichen zu bewegen, solange dies auf eine rücksichtsvolle Art und Weise geschieht. Auf Privatgrundstücken gelten Regeln, die besagen, dass du Wanderungen auf Wegen und Pfaden unternehmen kannst, solange du einen angemessenen Abstand zu Häusern, Hütten, Gärten und Bauernhöfen einhältst. Du darfst auch über gefrorene oder verschneite Felder und Wiesen zwischen dem 15. Oktober und dem 29. April gehen. Das Entfachen von Feuern ist vom 15. April bis zum 15. November verboten. Es herrscht generelle Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 20. August, aber außerhalb dieser Zeit solltest du den Hund unter Kontrolle haben. Respektiere das Weidevieh und schließe Tore hinter dir.

Du darfst in unbebautem Land ohne die Zustimmung des Grundstückseigentümers zelten, solange du den Frieden des Grundstückseigentümers nicht störst. Zelte und Hängematten müssen mindestens 150 Meter von Siedlungen entfernt aufgestellt werden und dürfen höchstens zwei Tage lang dort stehen, es sei denn, du erhältst die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, länger zu bleiben. Wenn du ein Zelt in hohen Bergen oder weit von Siedlungen entfernt aufstellst, gilt die Zwei-Tage-Beschränkung nicht.

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